Schritt für Schritt zum Immobilienkauf

ENDLICH DIE EIGENEN VIER WÄNDE!

Stellen Sie sich vor: Sie schließen das erste Mal eine Tür auf, die zu Ihrem neuen Zuhause führt. Zu Ihrem eigenen Zuhause. Das gehört Ihnen, niemand kann Ihnen das wieder wegnehmen, niemand wird die Miete erhöhen. Und niemand (na ja, fast niemand) wird Ihnen reinreden, was Sie zu tun und zu lassen haben.

BRAUCHT ES ÜBERHAUPT EINE MAKLERIN BZW. EINEN MAKLER?

Natürlich können Sie auch eine Immobilie „von privat“ kaufen. Immer wieder bieten Eigentümerinnen und Eigentümer eine Immobilie direkt zum Kauf an, um sich die Provision für die Maklerin bzw. den Makler zu sparen.

WOHNTRAUM FINDEN

Sie haben sich für den Kauf einer Immobilie entschieden? Dann los, finden Sie Ihren persönlichen Wohntraum. Ein solcher Traum wird meist in Form eines Exposés beschrieben.
Ein solches Exposé gibt Ihnen einen ersten Eindruck von der Immobilie. Hier gilt es, richtig zu lesen und richtig zu verstehen.

AUGEN AUF BEI DER BESICHTIGUNG

Die Besichtigung einer interessanten Immobilie kann der Beginn einer großen Liebe sein oder auch eine sofortige Enttäuschung. Erst beim echten Betreten eines Hauses oder einer Wohnung bekommt man ein tatsächliches Raum- und Wohngefühl.

FINANZIERUNG

Sie haben sich für den Kauf entschieden. Nun geht es darum, auch die Finanzierung sicherzustellen. Denn nur die wenigsten Käuferinnen und Käufer haben einen so hohen Geldbetrag einfach auf dem Konto. Wichtig: Die vorläufige Finanzierungsbestätigung ist die Voraussetzung für den Einstieg in die Preisverhandlung. Ansonsten nimmt Sie keiner ernst.

DER EIGENTLICHE KAUF EINER IMMOBILIE

Der Kauf einer Immobilie ist ein rechtlich sehr komplex geregelter Vorgang. Im Falle der Finanzierung einer Immobilie greift in Deutschland das Grundpfandrecht: Da die Bank vor Auszahlung des Kreditbetrags die Immobilie als Sicherheit haben möchte, erlaubt die Verkäuferin bzw. der Verkäufer der Bank bereits vor Eigentumsübergang an die Käuferin/den Käufer das Grundbuch mit den entsprechenden Grundschulden zu belasten. Das ist alles im Vertrag unter Vorwegbeleihung bzw. Grundschuldbelastungsvollmacht geregelt.

 

Auf alle diese Fragen erhalten Sie hilfreiche Infos und Tipps in unserer Broschüre.

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