Immobilie geerbt

GEERBT ... UND NUN?

Die Nachricht zu erhalten, eine Immobilie geerbt zu haben, lässt bei Ihnen sicher einige Fragen aufkommen: „Und was nun? Was muss ich alles beachten? Was mache ich mit der Immobilie? Möchte ich die Immobilie selbst nutzen, oder verkaufe ich sie? Und kann ich das überhaupt alleine entscheiden?“.

DIE KLÄRUNG DER NACHLASSREGELUNG.

Als allererster Schritt ist es wichtig zu klären, in welcher Rechtsstellung Sie sich laut Erbgesetz befinden. So können Sie Alleinerbe sein, aber auch gemeinsam mit anderen geerbt haben. Die Details, wie das Erbe verteilt werden soll, regelt meist ein zu Lebzeiten des Verstorbenen aufgesetztes Testament oder ein Erbvertrag. Ist die Verfügung des Erbes nicht festgelegt worden, wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt.

ANNEHMEN ODER AUSSCHLAGEN?

Nachdem Sie nun erfahren haben, in welcher Rechtsstellung Sie sind, sollten Sie als Nächstes unbedingt prüfen, was sich tatsächlich hinter der Erbmasse verbirgt.

DIE ERBSCHAFTSSTEUER.

Erbschaften unterliegen der Steuerpflicht. Die für Sie entstehende Steuerlast bei Immobilien-Erbschaften hängt einerseits stark vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblassenden ab, andererseits sind zudem der Wert, die Art der Immobilie und deren bisherige und zukünftige Nutzung ausschlaggebend.

DER WERT DER ERB-IMMOBILIE.

Zu wissen, welchen Wert Ihre geerbte Immobilie hat, ist in vielerlei Hinsicht interessant und auch wichtig. Um diesen sogenannten Verkehrswert zu ermitteln, geben Sie am besten ein Wertgutachten in Auftrag.

DIE NUTZUNG DER ERB-IMMOBILIE.

Schon bald werden Sie sich die eigentliche und zentrale Frage stellen: Wie wollen Sie die geerbte Immobilie zukünftig nutzen?

 

Auf alle diese Fragen erhalten Sie hilfreiche Infos und Tipps in unserer Broschüre.

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