Der Energieausweis für Immobilien

WAS UNTERSCHEIDET DIE BEIDEN AUSWEISARTEN?

Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, weil hierzu das Gebäude von einem Architekten, einer Ingenieurin oder einem Heizungsbauer begutachtet wird und die Art und Beschaffenheit der Gebäudehülle, sowie die der Anlagentechnik (Heizung) in die Beurteilung einfließen.

WER ERSTELLT EINEN ENERGIEAUSWEIS UND WIE KANN MAN IHN BEANTRAGEN?

Nur zertifizierte Energieexperten dürfen Ausweise erstellen. Während beim Bedarfsausweis ein Experte oder eine Expertin das Gebäude begeht, die Qualität von Fenstern und die Luftdurchlässigkeit des Mauerwerks selbst prüft, können Eigentümer beim Verbrauchsausweis die notwendigen Gebäudedaten liefern (siehe Checkliste).

WANN MUSS EIN ENERGIEAUSWEIS ANGEFERTIGT WERDEN?

Energieausweise werden benötigt, sobald eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird oder ein Gebäude grundlegend saniert wurde und sich dies auf den Energieverbrauch auswirkt (z.B. Fassadendämmung, neue Heizung, Fenster-Austausch).

 

Weitere hilfreiche Infos und Tipps finden Sie in unserer Ceckliste.

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