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Es liegt zwischen den Großstädten ca. 15 km von Frankfurt und ca. 27 km von Darmstadt mit einem direkten BAB-Anschluss Dreieich, der auf die A661 und dann auf die A 5 mündet. Die Siedlungsgebiete von Sprendlingen und der nördlichen Nachbarstadt Neu-Isenburg sind nur durch einen rund 500 Meter breiten Waldgürtel getrennt.
Sprendlingen ist mit der Dreieichbahn am Bahnhof Dreieich-Sprendlingen an das Schienennetz des Rhein-Main-Verkehrsverbundes angeschlossen. Am Bahnhof in Buchschlag besteht Anschluss an die S-Bahn-Linien S 3 und S 4. Zudem verbinden einige Buslinien Sprendlingen mit den anderen Stadtteilen und der Region. Im Nordosten von Sprendlingen hat sich nächstliegend zur Anschlussstelle der Autobahn ein ausgedehntes Gewerbegebiet entwickelt.
Grundstück
Entwicklungsgrundstück mit einseitiger, möglicher Grenzbebauung in Innenstadtlage
Objektdaten
24 0313 617
Grundstück
Dreieich / Sprendlingen
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903 m²
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Preis auf Anfrage
5,95 % inkl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis
Lage
Dreieich-Sprendlingen ist mit über 20.000 Einwohnern der größte Stadtteil von den fünf Stadtteilen von Dreieich und Sitz der Stadtverwaltung.Es liegt zwischen den Großstädten ca. 15 km von Frankfurt und ca. 27 km von Darmstadt mit einem direkten BAB-Anschluss Dreieich, der auf die A661 und dann auf die A 5 mündet. Die Siedlungsgebiete von Sprendlingen und der nördlichen Nachbarstadt Neu-Isenburg sind nur durch einen rund 500 Meter breiten Waldgürtel getrennt.
Sprendlingen ist mit der Dreieichbahn am Bahnhof Dreieich-Sprendlingen an das Schienennetz des Rhein-Main-Verkehrsverbundes angeschlossen. Am Bahnhof in Buchschlag besteht Anschluss an die S-Bahn-Linien S 3 und S 4. Zudem verbinden einige Buslinien Sprendlingen mit den anderen Stadtteilen und der Region. Im Nordosten von Sprendlingen hat sich nächstliegend zur Anschlussstelle der Autobahn ein ausgedehntes Gewerbegebiet entwickelt.
Beschreibung
Eckdaten, Ausstattung und Nutzbarkeit - Grundstück ca. 903 qm, Innenstadtlage mit Geschäften - Bebaubarkeit von Wohnen mit Gewerbe durch Bebauung nach § 34 des Baugesetzes - Mögliche Bebauung von einem viergeschossigen Mehrfamilienhaus mit Ladenfläche und Stellplätzen im rückwärtigen Grundstücksbereich - Abstimmung mit dem Bauamt bzgl. der möglichen Bebaubarkeit müsste erfolgen - ca. 585-600 qm Wohnfläche und ca. 95 qm Gewerbefläche oder gesamtes EG Gewerbe mit ca. 200 - 210 qm und Rest Wohnfläche mit ca. 480 – 485 qm sind nach derzeitiger Planung realisierbarWir freuen uns auf Ihre Nachricht!
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